Betreuungsverein
Betreuen heißt, die Bedürfnisse und Interessen eines Menschen dort zu vertreten, wo dieser selbst es nicht kann - zum Beispiel in finanziellen Angelegenheiten, bei Behördengängen oder in Wohnungs-angelegenheiten.
Viele Menschen sind dabei auf die Hilfe anderer angewiesen, sei es, weil sie geistig, seelisch oder körperlich behindert, psychisch krank oder alt und verwirrt sind. Sie können nach dem neuen Gesetz einen persönlichen Betreuer bekommen. Dieser gewährt dem Betroffenen eine persönliche und partnerschaftliche Hilfestellung.
Vertrauen zählt - Betreuen statt Bevormunden
Der Betreuungsverein sieht sich auch als Ansprechpartner für Ehrenamtliche, die eine gesetzliche Betreuung für Angehörige, Bekannte oder Nachbarn übernommen haben.

