Insolvenzberatung
Privat überschuldete Haushalte haben die Möglichkeit beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf sog. "Restschuldbefreiung" zu stellen.
Die Insolvenzberatungsstelle der Diakonie ist als geeignete Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (Inso) anerkannt und berechtigt zu bestätigen, dass vor Antragstellung ein dokumentierter außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern stattgefunden hat.
Die Beratungsstelle erstellt zusammen mit dem Schuldner:
- Einkommens- und Vermögensverzeichnisse
- Verzeichnis aller Gläubiger und der Schulden
- Schuldenbereinigungsplan

