Insolvenzberatung
Privat überschuldete Haushalte haben die Möglichkeit beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf sog. "Restschuldbefreiung" zu stellen.
Die Insolvenzberatungsstelle der Diakonie ist als geeignete Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (Inso) anerkannt und berechtigt zu bestätigen, dass vor Antragstellung ein dokumentierter außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern stattgefunden hat.
Die Beratungsstelle erstellt zusammen mit dem Schuldner:
- Einkommens- und Vermögensverzeichnisse
- Verzeichnis aller Gläubiger und der Schulden
- Schuldenbereinigungsplan
Die Beratungsstelle bereitet den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung vor und stellt die notwendige Bescheinigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch aus.

Diakonie Hochfranken Erwachsenenhilfe gGmbH
Insolvenzberatung
Luitpoldstr. 18
95028 Hof
Auskunft und Terminvereinbarung unter Tel.: 09281 837-560
schuldnerberatung(at)diakonie-hochfranken.de
