Nachhaltigkeit
Als einen unserer Leitsätze sehen wir die Bewahrung der Schöpfung. Daher haben wir uns ein nachhaltiges Handeln zum Ziel gesetzt: ökologisch - ökonomisch - sozial. Hier finden Sie eine Übersicht zu den Nachhaltigkeitsthematiken der Diakonie Hochfranken.

Arbeitskreis Ökologie
Ökologie und Nachhaltigkeit
Mit den Themen ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit beschäftigt sich seit 2019 unser Arbeitskreis Ökologie. Basierend auf den Prinzipien der Gemeinwohlökonomie hat der Arbeitskreis bereits viele Maßnahmen und Projekte angeregt und umgesetzt, z.B.:
- Umstieg auf Ökostrom
- Umstellung des diakonischen Obstservices auf regionale Produkte in Bio-Qualität
- Einstellung der Drucker auf "eco print" und beidseitigen Druck, um Toner und Papier zu sparen
- Verwendung einer nachhaltigen Suchmaschine
- Verwendung von Glas- statt Plastikflaschen, Milch in Kännchen statt Plastikbechern und Bio-Kaffee
- Überprüfung von Verträgen großer Lieferanten und Zulieferer hinsichtlich Ökologie und Nachhaltigkeit, Anwendung des Tarifrechts sowie Lieferketten
- "Anlegen" von Blühwiesen für Insekten und Aufstellen von Insektenhotels
Informationen über weitere Maßnahmen (umgesetzt und in Planung) sowie weiterführende Links zum Thema können Sie auf der Online-Plattform des Arbeitskreises einsehen. Die Login-Daten erhalten Sie über ak-oekologie(at)diakonie-hochfranken.de. Gern nimmt unser Arbeitskreis über diese Mailadresse auch Ihre Wünsche und Anregungen zum Thema entgegen, vielen Dank!

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Achtung der Menschenrechte und der Umwelt
Die Diakonie Hochfranken steht in der Tradition christlicher Nächstenliebe, kirchlicher Sozialarbeit und bürgerschaftlichen Engagements. Das Ziel unserer Tätigkeiten gründet daher in unserer evangelischen Überzeugung und dem Anspruch zur Hilfe unserer Nächsten.
Aufgrund dieses Anspruchs und unserer Leitsätze bestehen für uns auch menschenrechts- und umweltbezogene Erwartungen. Diese möchten wir sowohl im eigenen Unternehmensbereich als auch innerhalb unserer Lieferkette einhalten.
Möglichkeiten zur Meldung von Hinweisen oder Beschwerden die in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallen, sind dem hier beschriebenen Beschwerdeverfahren zu entnehmen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Verfahrensordnung gemäß § 8 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG).
Anlass und Anwendungsbereich
Die vorliegende Verfahrensordnung beschreibt das Beschwerdeverfahren der Diakonie Hochfranken im Rahmen der Sorgfaltspflichten gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Mit dem Beschwerdeverfahren soll es potenziell betroffenen Personen ermöglicht werden, Hinweise und Beschwerden einzureichen, welche auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken bzw. Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette der Diakonie Hochfranken hinweisen. Der Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens wird durch die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (§ 2 Abs. 2 und 3 LkSG) bestimmt. Das Verfahren ist für die hinweisgebenden Personen kostenfrei.
Wir möchten Sie bitten, sicherzustellen, dass es sich bei den Hinweisen, die Sie melden möchten, um aussagekräftige und nachweisbare Hinweise oder Beschwerden handelt.
Beschwerdekanal
Das Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfolgt ebenso wie die Meldungen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) über das Meldesystem „Hinweisgeber:innen Schutzsystem“ auf der Internetseite der Diakonie Hochfranken.
Mit der Nutzung diese Tools können wir, sofern von Ihnen gewünscht, Ihre Identität schützen. Unabhängig von Ihrer Person, Ihrer Position in der Organisation, Ihrem Hintergrund oder Ihrer Erfahrung schätzen wir Ihre Hinweise zur Prävention von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken.
Ablauf des Beschwerdeverfahrens
Das Beschwerdeverfahren ist entsprechend der folgend beschriebenen Schritte aufgebaut. Wir möchten darauf hinweisen, dass es je nach Art und Umfang des Hinweises zu Abweichungen kommen kann.
1. Formular ausfüllen
Das Formular finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Datenschutz unter Punkt 10: https://www.diakonie-hochfranken.de/datenschutz
Klicken Sie auf den Button „Hinweisgeber:innen Schutzsystem“ und dann auf „Eine Meldung einreichen“. Im Anschluss können Sie den entsprechenden Bereich „Menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“ auswählen. Füllen Sie das Formular präzise und detailliert aus und geben Sie Informationen zu den Verstößen oder Missständen ein, die Sie melden möchten. Es können persönliche Kontaktdaten hinterlegt werden. Die Meldung kann aber auch anonym eingereicht werden.
2. Formular einreichen und weitere Kommunikation
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben nochmals und klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Einreichen“, um das Formular abzuschicken. Nach dem Absenden Ihrer Meldung erhalten Sie einen Zugangscode, der nur für die jeweilige Meldung genutzt werden kann. Bewahren Sie diesen sicher auf. Es ist Ihre einzige Möglichkeit, auf den Bericht und auf die Antworten zuzugreifen. Mit dem Zugangscode können Sie den Status der Meldung prüfen und sehen, ob Ihnen bereits geantwortet wurde. Die Kommunikation findet aus Datenschutzgründen vorbehaltlich nicht per E-Mail statt. Sie müssen daher proaktiv den Status Ihrer Meldung mit Hilfe Ihres Zugangscodes über das Meldeportal abfragen.
Hinweis: Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das „Hinweisgeber:innen System“. Sollte eine Kontaktaufnahme im Rahmen des Verfahrens notwendig werden, wird darauf hingewiesen, dass bei einer anonymen Einreichung oder bei Angabe inkorrekter Kontaktdaten, wodurch kein Kontakt zur hinweisgebenden Person aufgenommen werden kann, die Diakonie Hochfranken nicht verpflichtet ist, die hinweisgebende Person zu ermitteln. Die Pflichten zur Aufnahme der Kommunikation entfallen in diesen Fällen.
3. Dokumentation der eingegangenen Meldung
Der Eingang der Meldung wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt. Der hinweisgebenden Person werden mit der Eingangsbestätigung eine Information zu den nächsten Schritten und dem groben zeitlichen Verlauf des Verfahrens übermittelt. Im Rahmen dieser Eingangsbestätigung werden der Person zudem nochmals die in dieser Verfahrensordnung beschriebenen Rechte zum Schutz vor Benachteiligung und Bestrafung, die Angaben zum Datenschutz sowie der Vertraulichkeit mitgeteilt.
Über den Eingang der Meldung und das weitere Beschwerdeverfahren erfolgt eine Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
4. Prüfung der eingegangenen Meldung
Anschließend erfolgt die Prüfung des Hinweises bzw. der Beschwerde hinsichtlich der thematischen Richtigkeit des Anwendungsbereichs. Sofern die Meldung nicht in den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt, wird der hinweisgebenden Person eine Ablehnung übermittelt. Die Ablehnung wird grundsätzlich kurz begründet, sofern keine rechtlichen, behördlichen oder tatsächlichen Hinderungsgründe dafür bestehen.
Hinweise und Beschwerden, die nicht in den Anwendungsbereich des vorliegenden Beschwerdeverfahrens fallen, können im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in einem anderen dafür vorgesehenen Bereich des „Hinweisgeber:innen Schutzsystems“ eingereicht werden.
5. Klärung des Sachverhalts
Fällt die Beschwerde in den beschriebenen Anwendungsbereich erfolgt die Klärung des Sachverhalts. Sind die von der hinweisgebenden Person ausgeführten Informationen zur Klärung des Sachverhalts nicht ausreichend, fordert die zuständige Stelle, sofern eine Kontaktaufnahme möglich ist, weitere Informationen nach. Gegebenenfalls erfolgt sofern gewünscht mit der hinweisgebenden Person eine
Erörterung des Sachverhalts. Im Anschluss erfolgt die weitere Prüfung des Sachverhalts und die Prüfung der Möglichkeit für eine optionale und einvernehmliche Streitbeilegung mit der hinweisgebenden Person.
Sofern sich mit der Prüfung der Beschwerde bestätigt, dass eine Verletzung oder ein Risiko gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im eigenen Unternehmensbereich oder für einen unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer bevorsteht oder bereits besteht, wird je nach Einzelfall abgewogen, welche notwendigen Maßnahmen zur Prävention oder Abhilfe erarbeitet und anschließend umgesetzt werden müssen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt wird nachverfolgt und im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigt. Innerhalb von einem Monat werden Sie über die bereits getroffenen oder zukünftig geplanten Maßnahmen informiert.
Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung, Datenschutz und Vertraulichkeit
Hinweisgebende Personen sind im Rahmen der Nutzung eines Beschwerdeverfahrens unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vor Benachteiligung oder Bestrafung geschützt. Es werden keine Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen ergriffen.
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nehmen wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Dennoch weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z..B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist daher nicht möglich.
Das Beschwerdeverfahren wird durch die Beschwerdestelle beaufsichtigt (Herr Mario Witz, Tel. 0151 16232839). Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist diese zur Verschwiegenheit verpflichtet, sofern es nicht die weitere Bearbeitung des Hinweises erfordert. Zur Wahrung der Vertraulichkeit wird auch eine anonyme Nutzung des Verfahrens angeboten.
Wirksamkeitsprüfung
Die Wirksamkeit des Verfahrens wird jährlich und anlassbezogen überprüft. Bei Bedarf werden Anpassungen am Verfahren vorgenommen.
Grundsatzerklärung gemäß § 6 Absatz 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG).
Präambel
Die Diakonie Hochfranken steht in der Tradition christlicher Nächstenliebe, kirchlicher Sozialarbeit und bürgerschaftlichen Engagements. Das Ziel unserer Tätigkeiten gründet daher in unserer evangelischen Überzeugung und dem Anspruch zur Hilfe unserer Nächsten. In unseren Tätigkeitsbereichen der Alten-, Erwachsenen-, Kinder- und Jugendhilfe stehen wir für die Ansprüche professionell und menschlich, nah an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden zu arbeiten.
Zur Umsetzung dieser Ansprüche geben wir – als Diakonie Hochfranken – mit den folgenden Leitsätzen unserem diakonischen Handeln einen verbindlichen Rahmen:
- Als Geschöpf Gottes ist jeder Mensch einzigartig und wertvoll.
- Zuwendung, Wertschätzung und Professionalität prägen unsere Arbeit.
- Wir setzen uns ein für Menschenwürde, Chancengerechtigkeit und selbstbestimmtes Leben.
- Wir sind ein sozialpolitisch engagierter Partner bei der Gestaltung von Lebensräumen.
- Wir bewahren die Schöpfung und handeln nachhaltig: ökologisch – ökonomisch – sozial.
- Wir setzen uns innerbetrieblich und gesellschaftspolitisch aktiv ein für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Als lernendes Unternehmen entwickeln wir uns in einem kontinuierlichen Prozess.
- Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter/innen sichern die Fortentwicklung und Qualität unserer Angebote.
- Wir gehen effektiv und transparent mit unseren wirtschaftlichen Ressourcen um.
Mit diesen Leitsätzen entstehen für uns auch menschenrechts- und umweltbezogene Erwartungen, sowohl hinsichtlich unserer Lieferanten als auch in der eigenen Unternehmensverantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden.
Aus unserer evangelischen Überzeugung heraus sehen wir jeden Menschen, als ein einzigartiges und wertvolles Geschöpf Gottes. Wir setzen uns daher für Themen der Menschenwürde, der Chancengerechtigkeit und selbstbestimmtes Leben ein. Unser Handeln folgt dabei den Ansprüchen der Zuwendung, Wertschätzung und Professionalität. Daher stehen wir im Bereich der Menschenrechte unter anderem für die Beachtung des Verbots von Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Sklaverei, die Einhaltung von Arbeitsschutzbedingungen, das Recht auf Koalitions- und Vereinigungsfreiheit, das Verbot der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung sowie das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns. Im Bereich der Achtung der Umwelt setzen wir uns mit den Vorgaben des Minamata-Abkommens zum Umgang mit Quecksilber, dem Stockholmer Übereinkommen zum Umgang mit persistenten organischen Stoffen und dem Verbot der grenzüberschreitenden Verdingung gefährlicher Abfälle sowie deren Entsorgung entsprechend des Basler-Abkommens auseinander. Mit unserem Leitsatz zur Bewahrung der Schöpfung streben wir in unseren Geschäftstätigkeiten zudem ein ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiges Handeln an.
Umsetzung der Sorgfaltspflichten
Zur Prävention menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken führen wir im Rahmen eines Risikomanagements regelmäßige und anlassbezogene Risikoanalysen durch. Dabei berücksichtigen wir neben den unmittelbaren und wichtigsten Lieferanten der Diakonie Hochfranken auch die eigene Unternehmensstruktur.
Entsprechend der Ergebnisse zu den Risikoanalysen werden Präventions- oder Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung oder Minderung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken ergriffen. Da wir den Leitsatz des lernenden Unternehmens verfolgen, ist es unser Anliegen das Risikomanagement zur Prävention von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken kontinuierlich weiterzuentwickeln. Zur Einhaltung eines verantwortungsbewussten Risikomanagements erfolgt eine sorgfältige Dokumentation mit entsprechender Berichterstattung an die Geschäftsführung, sowie eine Veröffentlichung des Berichtes gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Diakonie Hochfranken.
Durch den Austausch mit unseren wichtigsten Zulieferern informieren wir uns über deren Produktionsstandards und Unternehmensstrukturen. Damit möchten wir mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken entlang unserer Lieferketten minimieren.
In der eigenen Unternehmensstruktur setzen wir auf einen professionellen und menschlichen Umgang mit den Mitarbeitenden. Zur Prävention von Risiken oder Unwohlsein unter den Mitarbeitenden führen wir regelmäßige Mitarbeiterbefragungen durch. Sollten abseits der Mitarbeiterbefragungen sonstige Themen bei den Mitarbeiten entstehen, können diese an die Vorgesetzten oder die Mitarbeitervertretungen herangetragen werden. Mit den Mitarbeitervertretungen möchten wir dafür Sorge tragen, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Vereinbarungen und Anordnungen eingehalten und die Belange der Mitarbeitenden vertreten werden.
Zudem sind wir darum bemüht für unsere Mitarbeitenden bei der Ausübung der Tätigkeiten für die Diakonie Hochfranken größtmögliche Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten. Zur Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bestehen daher an allen Standorten und Einrichtungen Vorgaben zur Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz.
Schlussbemerkung
Bedenken oder Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind auf der Internetseite der Diakonie Hochfranken über das „Hinweisgeber:innen Schutzsystem“ einzureichen (https://hinweisgeber.diakonie-hochfranken.de/#/). Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht erfolgt die Bearbeitung der Meldungen. Die Meldungen können anonym erfolgen und werden vertraulich behandelt.
Die Diakonie Hochfranken ist sich ihrer Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bewusst. Die Umsetzung und Einhaltung dieser Pflicht liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung der Diakonie Hochfranken
Berichtszeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024 (Stand: 29.04.2025)
Den gesamten Bericht als PDF downloaden: Hier klicken
A. Verkürzte Berichtspflicht nach §10 Abs. 3 LkSG
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung
Welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements waren im Berichtszeitraum festgelegt?
Martin Abt, Geschäftsführung Manuela Bierbaum, Geschäftsführung
A2. Ermittelte Risiken und/oder festgestellte Verletzungen
Es wurde im Berichtszeitraum kein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko festgestellt.
Die Risikoanalyse für die Diakonie Hochfranken erfolgte von Dezember 2024 bis März 2025 für das Berichtsjahr 2024 (01.01.2024 bis 31.12.2024).
Beschreibung der wesentlichen Schritte und Methoden der Risikoanalyse:
Die Risikoanalyse folgt einem risikobasierten Ansatz und gliedert sich in eine abstrakte und eine konkrete Risikobetrachtung. Ziel der Analyse ist das Erkennen, Verhindern, Minimieren oder Beenden von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen. Im Rahmen der abstrakten Risikoanalyse wurden folgende interne und externe Quellen genutzt: Lieferantenauswertung nach deren Auftragsvolumen, deren Warengruppen und deren Unternehmensstandorten; länderspezifische und branchenspezifische Indizes und Quellen; Lieferantenanfragen; Gespräche mit den Bereichsleitungen; Gespräche mit der Mitarbeitervertretung.
Die Risikobetrachtung folgt für die Analyse des eigenen Unternehmensbereichs, als auch der unmittelbaren Zulieferer einem systematischen Prozess zur Identifizierung und Priorisierung von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken. Im Rahmen der Risikoanalyse werden Informationen zur Struktur der Diakonie Hochfranken und deren Beschaffungsstruktur zusammengestellt.
Im Zuge der Auswertung der Beschaffungsstruktur der Unternehmensgruppe wurde eine Kategorisierung der unmittelbaren Zulieferer nach dem Auftragsvolumen, den Warengruppen bzw. Dienstleistungen und dem Unternehmensstandort vorgenommen. Die Analyse der Auftragssummen ermöglicht eine Identifikation der relevantesten Zulieferer. Das Ergebnis dieser Kategorisierung wurde anhand der Erfahrung der Bereichsleitungen durch weitere relevante Zulieferer ergänzt.
Für die identifizierten Zulieferer wurden jeweils die länderspezifischen Risiken für den Unternehmensstandort und die branchenspezifischen Risiken für die Warengruppe oder Dienstleistung hinsichtlich den im LkSG aufgeführten Rechtspositionen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken betrachtet. Ziel dieser abstrakten Einschätzung ist die Zusammenstellung von potenziellen Risikozulieferern und die Einschätzung deren Gesamtrisikos. Die abstrakte Risikobewertung wurde um eine konkrete Risikobetrachtung erweitert, sofern für den Zulieferer mögliche Risiken bestehen konnten. Zur Bewertung der Risikosituation wurden die bisherigen Erfahrungen der Diakonie Hochfranken und weitere interne und externe Daten zu den potenziellen Risikozulieferern herangezogen. Im Zuge des Austausches mit Zulieferern konnte die Bewertung der Risikosituation vervollständigt werden. Die Plausibilisierung bzw. Priorisierung der Risiken erfolgte unter Berücksichtigung und Abwägung der Angemessenheitskriterien.
Mit dem beschriebenen Vorgehen konnten die potenziellen Risiken bewertet und priorisiert werden. Es konnte ein Gesamtrisiko für die relevantesten Zulieferer der Diakonie Hochfranken ermittelt werden und eine Einteilung in Risikoklassen (geringe Priorität, mittlere Priorität, hohe Priorität) erfolgen. Für den Berichtszeitraum wurden keine Risiken bei den unmittelbaren Zulieferern im Rahmen der Risikoanalyse erkannt.
Für den eigenen Unternehmensbereich wurde neben der Betrachtung von länder- und branchenspezifischen Risiken, die konkrete Risikoanalyse anhand der einzelnen im LkSG aufgeführten Rechtspositionen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken durchgeführt. Das Potenzial für Risiken im eigenen Geschäftsbereich wurde anhand von Gesprächen mit der Geschäftsführung, den Bereichsleitungen und der Mitarbeitervertretung abgewogen. Die Interessen der Mitarbeitenden werden durch die Gesamt-Mitarbeitervertretung (GMAV) und die jeweiligen Mitarbeitervertretungen (MAV) der Bereiche vertreten. Die Festlegung der Vertreter erfolgt über Wahlen. Die MAV ist eine der Ansprechmöglichkeiten für Mitarbeitende. Zudem haben die Mitarbeitenden jederzeit die Möglichkeit sich an ihre Vorgesetzten zu wenden oder eine Meldung über das Beschwerdeverfahren abzugeben.
Die Abwägung von Risiken im eigenen Geschäftsbereich erfolgt anhand der im LkSG aufgeführten Rechtspositionen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken. Mit der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei der Beschäftigung der Mitarbeitenden können eine Vielzahl der Rechtspositionen aus dem LkSG beachtet werden. Dabei sind unter anderem folgende Aspekte zu nennen: Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), Einhaltung und Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitssicherheit (Fachkraft für Arbeitssicherheit), Einhaltung der Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG), Einhaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Diakonischen Werkes Bayern, Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Das Risikomanagement wird einmal jährlich auf seine Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft und sofern erforderlich unter Berücksichtigung der Interessen der potenziell Betroffenen überarbeitet.
Im Berichtszeitraum sind keine Hinweise aus dem Beschwerdeverfahren für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingegangen. Es wurden daher keine Hinweise in der Risikoanalyse berücksichtigt. Die Informationen über das Beschwerdeverfahren zur Meldung von Hinweisen und Beschwerden sind auf der Internetseite der Diakonie Hochfranken veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit, dass sich neben den eigenen Mitarbeitenden auch Externe an dem Verfahren beteiligen. Zudem werden Themen und Interessen der Mitarbeitenden durch die Mitarbeitervertretung thematisiert.
Verfahren zur Feststellung von Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern und bei mittelbaren Zulieferern:
Ein Beschwerdeverfahren ist auf der Website der Diakonie Hochfranken öffentlich zugänglich. Hinweise zu Risiken oder Verletzungen im eigenen Unternehmensbereich, welche über das Beschwerdeverfahren eingehen, werden aufgenommen und intern bearbeitet. Die Interessen der Mitarbeitenden werden durch die Gesamt-Mitarbeitervertretung (GMAV) und die jeweiligen Mitarbeitervertretungen (MAV) der Bereiche vertreten. Die MAV ist eine der Ansprechmöglichkeiten für die Mitarbeitenden. Zudem haben die Mitarbeitenden jederzeit die Möglichkeit sich an ihre Vorgesetzten zu wenden oder eine Meldung über das Beschwerdeverfahren abzugeben. Im Rahmen dieses Austausches können mögliche Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich identifiziert werden.
Ein Beschwerdeverfahren ist auf der Website der Diakonie Hochfranken öffentlich zugänglich. Hinweise zu Risiken oder Verletzungen bei einem unmittelbaren Zulieferer, welche über das Beschwerdeverfahren eingehen, werden aufgenommen und bei dem entsprechenden Unternehmen um Auskunft über den Sachverhalt gebeten. Neben diesem Verfahren können durch einen regelmäßigen Austausch mit den unmittelbaren Zulieferern im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder der Risikoanalysen mögliche Risiken oder Verletzungen identifiziert werden. Erweitert wird dieses Vorgehen durch die Beobachtung der Presse und sonstiger Medien. Sofern Hinweise auf Risiken oder Verletzungen bei einem unmittelbaren Zulieferer ersichtlich werden, sind diese zu prüfen.
Ein Beschwerdeverfahren ist auf der Website der Diakonie Hochfranken öffentlich zugänglich. Hinweise zu Risiken oder Verletzungen bei einem mittelbaren Zulieferer, welche über das Beschwerdeverfahren eingehen, werden aufgenommen und bei dem entsprechenden Unternehmen sowie dem unmittelbaren Zulieferer um Auskunft über den Sachverhalt gebeten. Erweitert wird dieses Vorgehen durch die Beobachtung der Presse und sonstiger Medien. Sofern Hinweise auf Risiken oder Verletzungen bei einem mittelbaren Zulieferer ersichtlich werden, sind diese zu prüfen.
Klimaschutzmanagement
Marejke Wagner
Diakonie Hochfranken gGmbH
Klimaschutzmanagement
Klostertor 2
95028 Hof
